Jusletter

Gesetzliches «entweder oder»

Gewährleistung schliesst Anfechtung aus

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: OR allgemeiner Teil
  • Zitiervorschlag: fel., Gesetzliches «entweder oder», in: Jusletter 12. Februar 2001
Liefert ein Verkäufer mangelhafte Ware, dann kann der Käufer entweder auf Gewährleistung bestehen oder aber einen Willensmangel geltend machen und insbesondere den Vertrag wegen absichtlicher Täuschung anfechten (Art. 197ff und Art. 23ff Obligationenrecht).

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