Umstrittene Chlorgaslagerung im Alpamare in Pfäffikon
Grundsätzlich zulässige Risikobegrenzung
Beim Vollzug der Störfallverordnung des Bundes sind die Kantone grundsätzlich berechtigt, eine maximale Schadensobergrenze festzulegen und gewisse katastrophale Schadenspotenziale zu definieren, die unabhängig von der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens unzulässig sind. Dies ergibt sich aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts im Streit um die Lagerung von Chlorgas in Druckfässern für das Alpamare in Pfäffikon (SZ).
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