Jusletter

Seeelisch unzumutbare Ehe kann vor Ablauf der vierjährigen Frist geschieden werden

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Seeelisch unzumutbare Ehe kann vor Ablauf der vierjährigen Frist geschieden werden, in: Jusletter 12. Februar 2001
Das Bundesgericht entschied letzte Woche, dass eine Ehe auch vor der vierjährigen Wartefrist aufgelöst werden kann, wenn sie einem Ehepartner seelisch nicht mehr zumutbar ist.

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