"A&M Records et al. v. Napster, Inc."
Auch digitalisiertes geistiges Eigentum ist Eigentum
Vergangene Woche hat ein Berufungsgericht in San Francisco entschieden, dass die Firma Napster Urheberrechte verletzt, in dem sie ohne entsprechende Lizenz den Austausch von Musikdateien über das Internet ermöglicht [Fn 1]. Das von der Musikindustrie angestrengte Verfahren hat von Anbeginn grosse Beachtung gefunden, geht es doch um die Festlegung der Rahmenbedingungen bei der Nutzung des Internets für den Handel mit digitalisierten urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik und dereinst auch Bücher und Filme. Im Folgenden wird die "Napster-Entscheidung" erläuternd zusammengefasst und aus urheberrechtlicher Sicht kurz kommentiert.
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