Jusletter

Drogentests in der Lehre - ein Eingriff in die Persönlichkeit

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Datenschutz
  • Zitiervorschlag: Jurius, Drogentests in der Lehre - ein Eingriff in die Persönlichkeit, in: Jusletter 26. Februar 2001
Ein Arbeitgeber darf von seinen Lehrlingen und Lehrtöchtern nur unter ganz bestimmten Bedingungen einen Drogentest verlangen. Ohne überwiegendes Sicherheitsrisiko und ohne freie Einwilligung der Betroffenen ist ein Drogentest nicht erlaubt. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte wird gemäss einer kürzlich publizierten Medienmitteilung in diesem Sinne den fehlbaren Unternehmen eine neue Empfehlung zukommen lassen.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.