Jusletter

Nachsendeauftrag der Schweizerischen Post und informationelles Selbstbestimmungsrecht

EMPFEHLUNG des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten vom 19. Februar 2001 gemäss Art. 27 Abs. 4 Bundesgesetz über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 in Sachen Nachsendeauftrag der Schweizerischen Post

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Datenschutz
  • Zitiervorschlag: Jurius, Nachsendeauftrag der Schweizerischen Post und informationelles Selbstbestimmungsrecht, in: Jusletter 26. Februar 2001
Ohne transparente Information durch die Postformulare wird im Zusammenhang mit Nachsendeaufträgen der Schweizerischen Post das informationelle Selbstbestimmungsrecht tangiert. Kunden, die eine Adressaktualisierung für Dritte untersagen, sollten für den Nachsendeauftrag für dieselbe Zeitspanne maximal den doppelten Preis bezahlen müssen gegenüber denjenigen, welche die Adressaktualisierung für Dritte erlauben. Die Tarife müssen jedenfalls gemäss einer letzte Woche publik gemachten Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten so festgelegt sein, dass sie die freie Entscheidung der betroffenen Personen nicht beeinflussen.

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