Jusletter

Zulässige Straferhöhung

Abgewiesene Beschwerde eines Fraumünsterpost-Räubers

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Allgemeines Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Zulässige Straferhöhung, in: Jusletter 12. März 2001
Das Bundesgericht hat die vom Zürcher Obergericht verschärfte Strafe für den aus dem Libanon stammenden Gehilfen der Fraumünsterpost-Räuber bestätigt und die dagegen gerichtete eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde abgewiesen. Das Bezirksgericht Zürich hatte den Mann, der unter anderem ein zweites Fluchtauto organisiert und einen Teil der Beute beiseite geschafft hat, zu 21 Monaten Zuchthaus verurteilt, doch erhöhte das Obergericht auf Berufung der Staatsanwaltschaft hin das Strafmass auf 27 Monate (vgl. NZZ vom 9. 6. 00). Die Straferhöhung hat zur Folge, dass der Betroffene noch einen Teil der Strafe absitzen muss, während die vom Bezirksgericht verhängte Strafe bereits durch die Untersuchungshaft zu den erforderlichen zwei Dritteln erstanden ist.

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