Art. 473 ZGB: Dem Erblasser möglichst viel Freiheit einräumen
Der Bundesrat teilt gemäss einer Medienmitteilung von letzter Woche die Auffassung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats, wonach dem Erblasser möglichst viel Freiheit bei der Begünstigung des überlebenden Ehegatten einzuräumen ist.
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