Jusletter

Betreibung zur Dienstzeit

Absolute Schonung für den Schuldner

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: SchKG
  • Zitiervorschlag: fel., Betreibung zur Dienstzeit, in: Jusletter 19. März 2001
Die dem Schuldner während der Leistung von Militär-, Zivil- oder Schutzdienst gewährte Schonung vor Betreibungshandlungen (Art. 57 Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz) gilt absolut. Das Bundesgericht hat seine sechzig Jahre alte Rechtsprechung bestätigt, wonach die Zustellung eines Zahlungsbefehls während der Dienstzeit gänzlich unbeachtlich und nichtig ist (BGE 67 III 69).

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