Scheidungsrente nur auf Zeit
Beruflicher Wiedereinstieg zumutbar
Das Bundesgericht hat die Berufung einer heute 45-jährigen Frau abgewiesen, die Anspruch auf eine unbefristete Scheidungsrente in Höhe von 5340 Fr. erhob. Bestätigt wurde damit ein kantonales Scheidungsurteil, in dem der Frau eine auf vier Jahre befristete Rente von 2500 Fr. im ersten Jahr, von 1000 Fr. im zweiten und dritten Jahr und von 800 Fr. im letzten Jahr zugesprochen wurde.
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