Jusletter

Keine Volksbefragung erforderlich

Finanzumlenkung für Hochschulprojekt am Genfersee

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Politische Rechte
  • Zitiervorschlag: fel., Keine Volksbefragung erforderlich, in: Jusletter 2. April 2001
Die Stimmberechtigten des Kantons Waadt werden im Sommer dieses Jahres einzig über die 4,6 Millionen Franken abstimmen können, die im Rahmen des «projet triangulaire» (Zusammenarbeit der Universitäten von Genf und Lausanne sowie der ETH Lausanne) jährlich an die Pharmazieschule in Genf entrichtet werden. Der wesentlich grössere Betrag von 32,8 Millionen Franken, der im Rahmen der neuen Kooperation der drei Hochschulen am Genfersee «umgelenkt» wird, untersteht nicht dem obligatorischen Referendum. Zu diesem Schluss ist am Donnerstag das Bundesgericht gelangt und hat eine von zwei Bürgern eingereichte Stimmrechtsbeschwerde mit sechs gegen eine Stimme abgewiesen.

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