Keine Fichenvernichtung per Urteilsrevision
Einzig Kosten und Entschädigung neu geregelt
Das Bundesgericht lehnt es ab, ein im Zusammenhang der sogenannten Fichenaffäre gefälltes Urteil in der Sache zu revidieren, obwohl der Gerichtshof für Menschenrechte der Schweiz wegen dieses Verfahrens eine Verletzung des Rechts auf Privatsphäre vorgeworfen hatte (Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention).
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