Jusletter

Unterschiedlich lange Monate

Maximale Dauer der Ausschaffungshaft

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Unterschiedlich lange Monate, in: Jusletter 23. April 2001
Bei der Berechnung der maximal zulässigen Dauer der Ausschaffungshaft ist nach Auffassung des Bundesgerichts nicht vom Zeitpunkt der formellen Haftanordnung auszugehen, sondern vom Moment der tatsächlichen Festnahme. Ausschaffungshaft darf für höchstens drei Monate angeordnet werden, wobei eine Verlängerung um maximal sechs Monate möglich ist (Art. 13b Abs. 2 Ausländergesetz).

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