Ergänzungsleistung für getrennt Lebende
Gesetzeswidrige Verordnungsregelung
Die Ergänzungsleistung darf einem getrennt vom Ehepartner lebenden Rentner nicht mit der Begründung verweigert werden, das Einkommen seines früheren Lebensgefährten übersteige dessen Existenzminimum. Dies geht aus einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) in Luzern hervor, laut welchem die vom Bundesrat erlassene Ergänzungsleistungsverordnung in diesem Punkt gesetzwidrig ist.
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