Jusletter

Kein leichter Fall

Strafmilderung bei Körperverletzung?

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
  • Zitiervorschlag: fel., Kein leichter Fall, in: Jusletter 30. April 2001
Ob eine einfache Körperverletzung als leichter Fall zu werten ist, so dass der Richter die Strafe nach freiem Ermessen mildern kann (Art. 123 Strafgesetzbuch), hängt nicht allein von der Schwere der Verletzungsfolgen ab. Laut einem neuen Urteil des Kassationshofs in Strafsachen, das sich auf einen nicht veröffentlichten Entscheid vom 20. Dezember 1999 (6S.777/1999) beruft, sind vielmehr «sämtliche objektiven und subjektiven Umstände der Tat zu berücksichtigen».

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.