Jusletter

Bankgeheimnis in Liechtenstein unangetastet

Verschiedene Gesetzesänderungen untermauern die Seriosität des Finanzplatzes Liechtenstein

  • Autor/Autorin: Norbert Seeger
  • Rechtsgebiete: Bankrecht
  • Zitiervorschlag: Norbert Seeger, Bankgeheimnis in Liechtenstein unangetastet, in: Jusletter 30. April 2001
Der Finanzplatz Liechtenstein hatte im Jahr 2000 zahlreiche Bewährungsproben zu bestehen. Es gab Anfeindungen und unwahre Behauptungen in der internationalen Presse, und die Financial Action Task Force (FATF) der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) setzte Liechtenstein auf die Liste der bei der Verfolgung von Geldwäscherei nicht-kooperativen Staaten. Liechtenstein hat auf diese Vorfälle mit verschiedenen Gesetzes- und Vollzugsanpassungen reagiert, welche die Sicherheit und die Seriosität des Finanzplatzes Liechtenstein untermauern. Keine Änderung hat das strenge und gesetzlich verankerte Bankgeheimnis erfahren.

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