Teilrevision des Zürcher Strafprozesses: Regierungsrat will sein Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft aus rechtsstaatlichen Gründen einschränken
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat letzte Woche zu Handen des Kantonsrats eine Teilrevision der Strafprozessgesetzgebung verabschiedet. Die Revision umfasst folgende Kernpunkte: Die Neuorganisation der Untersuchungs- und Anklagebehörden mit einer Überführung der Bezirksanwaltschaften in Staatsanwaltschaften, die Abschaffung des Geschworenengerichts bei gleichzeitiger Neuschaffung eines Kriminalgerichtes und die Beschränkung des kantonalen Rechtsmittelzuges auf zwei Instanzen. Das heutige Weisungsrecht des Regierungsrats gegenüber der Staatsanwaltschaft soll aus rechtsstaatlichen Gründen stark eingeschränkt werden.
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