Winterthurer Giftmordprozess ohne Verfahrensmängel
Staatsrechtliche Beschwerde abgewiesen
Das Geschworenengericht des Kantons Zürich hat im sogenannten Winterthurer Giftmordprozess die Verfahrensrechte des schliesslich am 8. September 1998 zu 20 Jahren Zuchthaus verurteilten Angeklagten nicht verletzt (NZZ 9. 9. 98). Zu diesem Schluss ist nach dem kantonalen Kassationsgericht nun auch das Bundesgericht gelangt und hat eine staatsrechtliche Beschwerde des Verurteilten abgewiesen.
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