Jusletter

Winterthurer Giftmordprozess ohne Verfahrensmängel

Staatsrechtliche Beschwerde abgewiesen

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Allgemeines Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Winterthurer Giftmordprozess ohne Verfahrensmängel, in: Jusletter 30. April 2001
Das Geschworenengericht des Kantons Zürich hat im sogenannten Winterthurer Giftmordprozess die Verfahrensrechte des schliesslich am 8. September 1998 zu 20 Jahren Zuchthaus verurteilten Angeklagten nicht verletzt (NZZ 9. 9. 98). Zu diesem Schluss ist nach dem kantonalen Kassationsgericht nun auch das Bundesgericht gelangt und hat eine staatsrechtliche Beschwerde des Verurteilten abgewiesen.

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