Jusletter

Erlaubtes Risiko

«Grillieren ist nicht verboten»

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
  • Zitiervorschlag: fel., Erlaubtes Risiko, in: Jusletter 14. Mai 2001
Wer einen Holzkohlegrill in Betrieb nimmt, muss zwar grundsätzlich für die Sicherheit von Personen und Sachen besorgt sein, doch dürfen die Anforderungen an diese Sorgfaltspflicht laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht überspannt werden. «Das Entfachen einer Glut zum Grillieren ist nicht verboten» und die damit verbundene Gefährdung «gehört zu den normalen Bedingungen des täglichen Lebens», heisst es in dem einstimmig gefällten Entscheid des Kassationshofs in Strafsachen.

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