Jusletter

Militärflugplatz: Massgeblich sind Alarmwerte

15 Beschwerden aus Dübendorf abgewiesen

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Militärflugplatz: Massgeblich sind Alarmwerte, in: Jusletter 21. Mai 2001
Der Bund muss laut zwei Urteilen des Bundesgerichts in der Nachbarschaft des Militärflugplatzes Dübendorf nur dort für die Kosten von Schallschutzfenstern aufkommen, wo die Alarmwerte überschritten werden. Wo lediglich die Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten sind, besteht dagegen kein Anspruch auf kostenlose Lärmschutzmassnahmen. Insgesamt sind in Lausanne 15 Beschwerden abgewiesen worden, die sich gegen die Sanierungserleichterungen richteten, die das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) am 2. März des vergangenen Jahres gewährt hatte (NZZ vom 3. 3. 00 und vom 2. 4. 00).

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