Jusletter

Grundsatzentscheidungen des deutschen Bundesgerichtshofs zu Domain-Namen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Domain-Namen
  • Zitiervorschlag: Jurius, Grundsatzentscheidungen des deutschen Bundesgerichtshofs zu Domain-Namen, in: Jusletter 21. Mai 2001
Der I. Zivilsenat des deutschen Bundesgerichtshofs hat vor kurzem in zwei Grundsatzurteilen Streitfragen über die Vergabe und Verwendung von Domain-Namen entschieden. Im Fall „ambiente.de“ legte der BGH die Massstäbe für die Prüfungspflicht der DENIC fest. Er geht davon aus, dass DENIC grundsätzlich keine Verpflichtung trifft, bei der Registrierung zu prüfen, ob an der einzutragenden Bezeichnung Rechte Dritter bestehen. Unter „Mitwohnzentrale.de“ ging der BGH der Frage nach, ob Gattungsbezeichnungen als Domain-Namen zugelassen sind. Er hat die verbreitete Übung, Gattungsbegriffe als Internet-Adressen zu verwenden, als rechtmässig anerkannt. Allerdings betonte er, dass die Zulässigkeit der Verwendung von beschreibenden Begriffen als Domain-Namen auch Grenzen habe.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.