Vertrag mit sich selbst
Die Genehmigung von Insichgeschäften
Ein von einem Verwaltungsratsmitglied abgeschlossenes sogenanntes Insichgeschäft, an dem es auf beiden Seiten beteiligt ist, kann durch jeden einzeln zeichnungsberechtigten anderen Verwaltungsrat gültig abgesegnet werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor, welches die Abtretung der Forderung einer Aktiengesellschaft an eine Erbengemeinschaft beurteilen musste. Den Vertrag hatte ein Verwaltungsrat unterzeichnet, der gleichzeitig auch Erbe ist, doch ist das Geschäft gültig, weil es nachträglich vom einzeln zeichnungsberechtigten Präsidenten des Verwaltungsrats genehmigt worden war.
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