Jusletter

Limitierte Kostengutsprache

Kontrollinstrument der Krankenkassen

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: fel., Limitierte Kostengutsprache, in: Jusletter 11. Juni 2001
Eine Krankenkasse darf ihre Kostengutsprache gegenüber einem Spital zeitlich befristen und eine Verlängerung davon abhängig machen, dass die Klinik die längere Dauer der Behandlung gegenüber dem Vertrauensarzt der Versicherung begründet. Dies geht aus einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) im Streit zwischen der Visana und einer Klinik im Kanton Wallis hervor, die sich geweigert hatte, dem Vertrauensarzt der Kasse die verlangten Informationen zu liefern. Die Visana hatte deswegen den Spitalaufenthalt in mehreren Fällen nur für die ersten dreissig Tage bezahlt, für die eine Kostengutsprache erteilt worden war. Das zuständige kantonale Schiedsgericht verurteilte die Kasse in der Folge zur Übernahme der gesamten Kosten, doch hat das EVG diesen Entscheid jetzt aufgehoben und die Klage des Spitals abgewiesen.

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