Kantonswechsel anerkannter Flüchtlinge
Niederlassungsvertrag verschafft Rechtsanspruch
Ein anerkannter Flüchtling kann sich laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts in der Schweiz auf einen mit seinem Heimatland bestehenden Niederlassungsvertrag berufen. Damit wird dem Bundesamt für Ausländerfragen widersprochen, das die Auffassung vertreten hatte, ein Flüchtling könne sich nicht gleichzeitig auf seinen Flüchtlingsstatus und auf die Rechte als Bürger eines Landes berufen, aus dem er geflohen ist.
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