Jusletter

Nach Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts: Beseitigung des Loveparade- und Fuckparade-Mülls nicht mit Steuergeldern

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Versammlungs-, Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit
  • Zitiervorschlag: Jurius, Nach Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts: Beseitigung des Loveparade- und Fuckparade-Mülls nicht mit Steuergeldern, in: Jusletter 16. Juli 2001
Die Veranstalter der Berliner Loveparade sowie der Fuckparade sind vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht (BVG) damit gescheitert, ihre diesjährigen Umzüge als politische Demonstration anerkennen zu lassen. Sie müssen deshalb für die teure Müllbeseitigung sowie mögliche Schäden an der Umzugsstrecke und für die Absperrungen selbst aufkommen. Das BVG entschied am letzten Donnerstag in Karlsruhe, die Love Parade, die vergangenes Jahr über eine Million Raver angezogen hatte, sei eine reine Spaßveranstaltung. Dasselbe gelte für die Konkurrenzveranstaltung Fuckparade. Das Gericht bestätigte damit in zwei Eilbeschlüssen zwei vorinstanzliche Urteile.

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