Prozesskosten zulasten der Eltern
Solange die Eltern für den Unterhalt eines noch nicht fertig ausgebildeten mündigen Kinds aufzukommen haben, müssen sie laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts im Rahmen des Zumutbaren auch allfällige Prozesskosten übernehmen. Mit dieser Begründung wurde in Lausanne ein Entscheid des Zürcher Obergerichts bestätigt, das einer 26 Jahre alten Studentin, die ihren ehemaligen Freund wegen Körperverletzung und sexueller Belästigung angezeigt hatte, einen unentgeltlichen Rechtsbeistand verweigerte.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare