Unverhältnismässige Trennung eines Ehepaars
Europäischer Gerichtshof heisst Beschwerde gut
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Schweizer Fall eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Familienlebens beanstandet. Die zuständige Kammer des Gerichtshofs bezeichnet es in ihrem einstimmigen Urteil als unverhältnismässig, einem mit einer Schweizerin verheirateten Algerier wegen einer 1994 begangenen Straftat das Anwesenheitsrecht in der Schweiz zu entziehen.
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