Jusletter

Verspätete Meldung der Arbeitsunfähigkeit mit Folgen

Versicherungsgericht stützt Krankenkasse

  • Autor/Autorin: Franz Zeller
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Franz Zeller, Verspätete Meldung der Arbeitsunfähigkeit mit Folgen, in: Jusletter 6. August 2001
Krankenkassen haben auch nach neuem Recht die Möglichkeit, eine verspätete Meldung der Arbeitsunfähigkeit zu sanktionieren. Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) macht allerdings deutlich, dass die Sanktion verhältnismässig sein muss und nicht zulässig ist, falls der versicherten Person kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist.

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