Jusletter

Grundrechte gelten auch für Vereine

Rechtsschutz am Beispiel der «Braderie» von La Chaux-de-Fonds

  • Autor/Autorin: Franz Zeller
  • Rechtsgebiete: Wirtschaftliche u. soziale Rechte
  • Zitiervorschlag: Franz Zeller, Grundrechte gelten auch für Vereine, in: Jusletter 13. August 2001
Stellt das Gemeinwesen einem Verein öffentlichen Grund für ein Volksfest zur Verfügung, so muss es dafür sorgen, dass der Verein die Grundrechte (wie das Gebot der Gleichbehandlung von Gewerbegenossen) respektiert. Dies hat das Bundesgericht zu einer staatsrechtlichen Beschwerde auswärtiger Händler festgehalten, die sich gegen die Kosten für Standplätze an der «Braderie» in La Chaux-de-Fonds wehrten.

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