Jusletter

Direkter Zugang zum Richter

Bundesgericht beanstandet Luzerner Instanzenzug

  • Autor/Autorin: Franz Zeller
  • Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht
  • Zitiervorschlag: Franz Zeller, Direkter Zugang zum Richter, in: Jusletter 13. August 2001
Bei der fürsorgerischen Freiheitsentziehung verlangt das Bundesrecht, dass die eingewiesene Person einen raschen und direkten Zugang zu einem Gericht hat (Art. 397e des Zivilgesetzbuchs). Dieser Vorgabe widerspricht gemäss einem neuen Urteil des Bundesgerichts die Regelung im Kanton Luzern, die im Anschluss an eine vorsorgliche Einweisung zunächst die Überprüfung durch eine Verwaltungsbehörde (den Regierungsstatthalter) und erst danach durch ein Gericht vorsieht.

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