Buchpreisbindung bleibt einstweilen in Kraft
Aufschiebende Wirkung für Beschwerden
Die Preisbindung für deutschsprachige Bücher in der Schweiz bleibt bis zum endgültigen Entscheid des Bundesgerichts in der Sache bestehen. Der Präsident der zuständigen II. Öffentlichrechtlichen Abteilung hat ein Gesuch des Schweizerischen Buchhändler- und Verlegerverbands sowie des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e. V. gutgeheissen und ihren Verwaltungsgerichtsbeschwerden aufschiebende Wirkung erteilt.
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