Jusletter

Jedenfalls keine Willkür

Verweigerte Bewilligung für Vergnügungszentrum in Adliswil

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Jedenfalls keine Willkür, in: Jusletter 10. September 2001
Das Bundesgericht hat die Verweigerung der Bewilligung für ein Kino- und Einkaufszentrum im Grüt-Areal in Adliswil durch das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich als nicht willkürlich bestätigt. Eine dagegen gerichtete staatsrechtliche Beschwerde der Mövenpick Dienstleistungs AG wurde als Verwaltungsgerichtsbeschwerde entgegengenommen und mit vier gegen eine Stimme abgewiesen.

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