Jusletter

Kein Beschwerdeweg für Ausgleichskassen

Streit um Leistungen der IV

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: fel., Kein Beschwerdeweg für Ausgleichskassen, in: Jusletter 24. September 2001
Im gerichtlichen Streit um Leistungen der Invalidenversicherung (IV) können die Ausgleichskassen laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) Entscheide von Rekursbehörden nicht mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde anfechten.

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