Jusletter

Verfassungsmässige Religionsfreiheit und Schutz der Würde der Kreatur

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Gedankenfreiheit. Glaubens- und Gewissensfreiheit
  • Zitiervorschlag: Jurius, Verfassungsmässige Religionsfreiheit und Schutz der Würde der Kreatur, in: Jusletter 24. September 2001
Das 1893 in die Schweizerische Bundesverfassung und heute im Tierschutzgesetz eingefügte "Schächtverbot" enthielt bisher keine Ausnahmeregelung zugunsten religiöser Gemeinschaften, denen der Verzehr rituell geschlachteten Fleisches vorgeschrieben ist. Der Schweizerische Bundesrat will dies nun unter Berufung auf die verfassungsmässig garantierte Glaubensfreiheit ändern und Juden und Muslimen in der Schweiz das betäubungslose Töten von Tieren erlauben. Dies geht aus dem letzte Woche publizierten Entwurf zum revidierten Tierschutzgesetz hervor. Die Vernehmlassungsfrist zum Gesetzesentwurf läuft bis zum 31. Dezember 2001.

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