Die Legitimation zur Willkürbeschwerde
Sollen die dafür vorausgesetzten Anforderungen aufgegeben werden?
Mit der ausdrücklichen Erwähnung des Willkürverbots in der neuen Bundesverfassung (Art. 9 BV) hat sich die Frage gestellt, ob dem Bürger ein selbstständiges verfassungsmässiges Recht zusteht, von den staatlichen Organen ohne Willkür behandelt zu werden. Nachdem der Bundesrat am 28. Februar 2001 seine Botschaft zur Totalrevision der Bundesrechtspflege verabschiedet hat, wird sich das Parlament im Rahmen der darin vorgeschlagenen Legitimationsordnung damit zu befassen haben, ob der Schutz des eidgenössischen Verfassungsrichters zu gewährleisten ist.
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