Jusletter

«Wochenendehen» gemeinsam besteuern

Getrennte Wohnsitze bedeuten nicht getrennte Ehe

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Einkommenssteuer u. direkte Steuern im Allgemeinen
  • Zitiervorschlag: fel., «Wochenendehen» gemeinsam besteuern, in: Jusletter 1. Oktober 2001
Ehegatten werden nur dann getrennt besteuert, wenn sie gestützt auf Art. 23 des Zivilgesetzbuchs (ZGB) je einen eigenen Wohnsitz begründet haben, nicht gemeinschaftlich über die finanziellen Mittel verfügen und die eheliche Gemeinschaft aufgehoben ist.

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