Die missbrauchte Amtsfaust
Präzisierte Rechtsprechung
Schlägt ein Polizeibeamter auf eine vorübergehend festgenommene wehrlose Person ein, liegt auch dann Amtsmissbrauch im Sinne von Art. 312 Strafgesetzbuch vor, wenn mit der Gewaltanwendung keine amtlichen Zwecke verfolgt wurden.
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