Mühleberg-Gegner in Strassburg erfolglos
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat kürzlich die Beschwerde gegen die Verlängerung der Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Mühleberg abgewiesen. Die Betriebsbewilligung für Mühleberg war vom Bundesrat bis 2012 verlängert worden. Nachbarn des Kernkraftwerks gelangten dagegen an den EGMR.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare