Gleichrangigkeit von handschriftlicher und elektronischer Unterschrift
In Deutschland wurde letzte Woche die Verordnung zur elektronischen Signatur beschlossen. Damit soll ein Sicherheitsstandard für elektronische Dokumente geschaffen werden. Juristisch gesehen löst die neue Verordnung die seit 1997 geltende Verordnung zur digitalen Signatur ab. In der Verordnung werden vor allem die Vorgaben auf Grund der EG-Signaturrichtlinie umgesetzt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare