Jusletter

Gleichrangigkeit von handschriftlicher und elektronischer Unterschrift

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: E-Commerce
  • Zitiervorschlag: Jurius, Gleichrangigkeit von handschriftlicher und elektronischer Unterschrift, in: Jusletter 29. Oktober 2001
In Deutschland wurde letzte Woche die Verordnung zur elektronischen Signatur beschlossen. Damit soll ein Sicherheitsstandard für elektronische Dokumente geschaffen werden. Juristisch gesehen löst die neue Verordnung die seit 1997 geltende Verordnung zur digitalen Signatur ab. In der Verordnung werden vor allem die Vorgaben auf Grund der EG-Signaturrichtlinie umgesetzt.

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