Haftung des Arbeitgebers für Berufsunfälle
Das Bundesgericht hat die Forderung einer Arbeitnehmerin abgewiesen, die bei einem Selbstunfall mit dem Geschäftswagen verletzt wurde und dafür von der Versicherung ihres Arbeitnehmers Genugtuung in Höhe von 50 000 Franken verlangt hatte. Zuvor hatten schon das Amtsgericht Luzern-Stadt und das Obergericht des Kantons Luzern die Klage der Arbeitnehmerin abgewiesen, weil dem Arbeitgeber kein Verschulden am Unfall vorgeworfen werden kann.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare