Jusletter

Frecher Diebstahl einer Fotoausrüstung

Auch bloss leichte Fahrlässigkeit verneint

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Privatversicherungsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Frecher Diebstahl einer Fotoausrüstung, in: Jusletter 5. November 2001
Das Bundesgericht hat einen Entscheid der Justiz des Kantons Basel-Landschaft bestätigt, die eine Versicherung zur Bezahlung von 10 000 Franken für eine gestohlene Fotoausrüstung verurteilt hatte. Die Versicherungsgesellschaft lehnte die Übernahme des Schadens wegen leichter Fahrlässigkeit des Versicherten ab, doch ist ihre Berufung gegen den kantonalen Entscheid in Lausanne einstimmig abgewiesen worden.

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