Jugendliche können rechtlich Pferdehalter sein
Haftung für Reitunfall bejaht
Auch eine erst fünfzehnjährige Schülerin kann rechtlich Halter eines Reitpferds sein, das ihr vom Eigentümer für einen mehrwöchigen Ferienaufenthalt in selbständige Obhut gegeben wurde. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, das einen Unfall zu beurteilen hatte, bei dem eine ungeübte Reiterin vom fraglichen Pferd gefallen war. Dieses war zunächst von der Schülerin geführt worden, welche das Halfter später losliess. Hierauf galoppierte die Stute zum Stall zurück, wo ihr Fohlen geblieben war. Dabei liess sich die ungeübte Reiterin vom Pferd fallen und zog sich am Knöchel des linken Fusses eine Malleolustrümmerfraktur mit Invaliditätsfolge zu.
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