Kommentar zur Revision des Altlastenrechts
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 29. Mai 2001 eine Vorlage zur Revision des Bundesgesetzes über den Umweltschutz verabschiedet. Es handelt sich um Neuerungen und Anpassungen im Bereich der Kostentragung bei Altlastensanierungen. Das vom Bundesrat eingeleitete Vernehmlassungsverfahren dauert noch bis Ende November 2001. Aus der praxisorientierten Sicht der Autorin ist die Revision unnötig und verfrüht. Die Gefahr, mit einer Vielzahl übereilter Änderungen ein uneinheitliches Flickwerk zu schaffen, ist gross. Vielmehr ist abzuwarten, ob sich das noch junge Altlastenrecht in der Praxis bewährt.
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