Jusletter

Rollbrettabfahrt mit geringem Restrisiko

Keine Kürzung der Suva-Leistungen wegen Wagnisses

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: fel., Rollbrettabfahrt mit geringem Restrisiko, in: Jusletter 26. November 2001
Sofern Abfahrten mit dem Rollbrett «nicht wettkampfmässig und auf Geschwindigkeit betrieben werden», stellen sie laut einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) kein absolutes Wagnis dar, das in jedem Falle eine Reduktion der Leistungen der Unfallversicherung rechtfertigt (Art. 39 Unfallversicherungsgesetz).

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