Rollbrettabfahrt mit geringem Restrisiko
Keine Kürzung der Suva-Leistungen wegen Wagnisses
Sofern Abfahrten mit dem Rollbrett «nicht wettkampfmässig und auf Geschwindigkeit betrieben werden», stellen sie laut einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) kein absolutes Wagnis dar, das in jedem Falle eine Reduktion der Leistungen der Unfallversicherung rechtfertigt (Art. 39 Unfallversicherungsgesetz).
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