Jusletter

Gefährliche zusätzliche Selbstmedikation

Haftung für ungenügende ärztliche Medikamentenaufklärung

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Auftrag
  • Zitiervorschlag: fel., Gefährliche zusätzliche Selbstmedikation, in: Jusletter 3. Dezember 2001
Der Kanton Waadt muss einer in der kantonalen Universitätsklinik (CHUV) medikamentös behandelten Patientin Schadenersatz leisten, weil sie nicht gehörig darüber informiert wurde, welche gefährlichen Nebenfolgen die Einnahme zusätzlicher Arzneimittel haben kann. Dies entschied das Bundesgericht, reduzierte aber gleichzeitig wegen Selbstverschuldens der Patientin die kantonale Haftung auf 50 Prozent des Schadens. Wie hoch dieser ist, gilt es in der nun folgenden zweiten Phase des direkt vor Bundesgericht geführten Verantwortlichkeitsprozesses zu bestimmen.

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