Jusletter

STOXX trotzt StockX

Vorrang für das ältere Markenzeichen

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Markenrecht
  • Zitiervorschlag: fel., STOXX trotzt StockX, in: Jusletter 3. Dezember 2001
Die StockX AG in Schaffhausen, die unter anderem Finanzanalysen und Finanzinformationen anbietet sowie als Broker Börsengeschäfte vermittelt, darf das im Markenregister eingetragene Zeichen StockX nicht mehr verwenden, und zwar weder als Marke noch als Internet-Adresse.

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