Jusletter

Hinterlegung des Passes eines Scheidungskinds

Zulässige Massnahme zur Sicherung des Besuchsrechts

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht
  • Zitiervorschlag: fel., Hinterlegung des Passes eines Scheidungskinds, in: Jusletter 3. Dezember 2001
Das Bundesgericht hat es für zulässig erklärt, dass ein geschiedener Vater den Pass und andere Reisepapiere des ihm zugesprochenen Kindes bei der Gerichtskanzlei hinterlegen muss. Damit soll im Interesse des Kinds sichergestellt werden, dass die Mutter das ihr bei der in Serbien ausgesprochenen Scheidung eingeräumte Besuchsrecht auch ausüben kann. Allerdings hat der Vater sein Kind umgehend nach Serbien verbracht, wo es seither von der Grossmutter betreut wird. Die vorsorgliche Anordnung, die Reisedokumente des Kindes zu hinterlegen, war einige Tage zuvor im Rahmen eines Verfahrens zur Abänderung des Scheidungsurteils erfolgt, das die Mutter in der Schweiz eingeleitet hat, weil sie selber die elterliche Gewalt beansprucht.

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