Entwicklungstendenzen im strafrechtlichen Vermögensschutz
Im vorliegenden Beitrag äussert sich der Autor zur Tendenz im Strafrecht, die Haftungstatbestände in Richtung eines Schutzes vor fahrlässiger Vermögensschädigung auszuweiten. Er kommt unter anderem zum Schluss, der Gesetzgeber solle die neuen Tatbestandsmerkmale der „ungenügenden Kapitalausstattung“ und des „leichtsinnigen Gewährens oder Benützens von Kredit“ in Art. 165 StGB wieder beseitigen.
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