Waffengesetz der Waadt
Vier Bestimmungen bundesrechtswidrig
Das Waffengesetz des Kantons Waadt, wie es vom Grossen Rat am 5. September 2000 beschlossen worden war, verstösst in einigen Punkten gegen übergeordnetes Bundesrecht. Das Bundesgericht hat daher eine von einem Bürger eingereichte staatsrechtliche Beschwerde teilweise gutgeheissen und vier Bestimmungen ausser Kraft gesetzt.
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