Öffentliche Gelder auch für Privatpatienten
Das Eidgenössische Versicherungsgericht hat entschieden, dass die Kantone verpflichtet sind, ihren Kostenbeitrag in der obligatorischen Grundversicherung auch an Patienten zu entrichten, die in einer privaten oder halbprivaten Abteilung eines Spitals behandelt werden. Die Prämien der Zusatzversicherung könnten sich etwas verringern.
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